Wer ist räum- und streupflichtig?
In Baden-Württemberg gilt Räum- und Streupflicht werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr. Bei Schneefall innerhalb von 2 Stunden räumen, Eis sofort streuen. Eigentümer haftet für Sturzunfälle, Schadensersatz typisch bis 50.000 Euro. Bei Personenschaden auch strafrechtlich relevant. Vermieter haftet, wenn nicht vertraglich auf Mieter übertragen. herrlichsauber bietet Winterdienst in Bietigheim-Bissingen und 50 Kilometer Umkreis. Pauschalvertrag pro Saison ab 35 Euro pro Quadratmeter Einsatzfläche. Einsatzpreis pro Räumvorgang 65 bis 95 Euro. Streumittel inklusive, salzfrei auf Wunsch. Saisonvertrag bis spätestens Ende Oktober buchen. Spät-Buchung möglich, aber höhere Preise und limitierte Kapazität. Wir bedienen maximal 80 Objekte pro Saison.
Häufige Fragen
Wann muss geräumt werden?
Räum- und Streupflicht in Baden-Württemberg gilt werktags 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags 8 bis 20 Uhr. Bei Schneefall innerhalb von 2 Stunden räumen. Eis sofort streuen.
Was passiert wenn nicht geräumt wird?
Eigentümer haftet für Sturzunfälle. Schadensersatz bis 50.000 Euro üblich. Bei Personenschaden auch strafrechtlich relevant. Vermieter haftet wenn nicht vertraglich auf Mieter übertragen.
Was kostet Winterdienst?
Pauschalvertrag pro Saison ab 35 Euro pro Quadratmeter Einsatzfläche. Einsatzpreis pro Räumvorgang 65 bis 95 Euro. Streumittel inklusive. Salzfrei auf Wunsch.
Bis wann muss Winterdienst beauftragt werden?
Saisonvertrag bis spätestens Ende Oktober. Spät-Buchung möglich, aber höhere Preise und limitierte Kapazität. herrlichsauber bedient maximal 80 Objekte pro Saison.
