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Die Kehrwoche: Wer muss wirklich putzen – und wer zahlt, wenn keiner will
09. September 2026 · Bietigheim-Bissingen
Es beginnt fast immer mit einem Zettel. Ein karierter Bogen am schwarzen Brett, sechs Namen untereinander, daneben Kalenderwochen. Jemand hat ihn irgendwann aufgehängt, niemand weiß mehr genau wer. Und irgendwann steht in einer Zeile ein Häkchen, das nicht von der Person stammt, die dran war.
In Baden-Württemberg ist die Kehrwoche kein Nebenschauplatz. Sie ist der häufigste Grund, warum Nachbarn, die sich zwanzig Jahre lang gegrüßt haben, plötzlich nicht mehr miteinander reden. Und sie ist der Punkt, an dem Hausverwaltungen im Raum Bietigheim-Bissingen bei uns anrufen – nicht, weil es schmutzig ist, sondern weil es Streit gibt.
Deshalb dieser Beitrag: Was gilt eigentlich? Und was kostet es, das Thema vom Tisch zu nehmen?
Zwei Kehrwochen, die ständig verwechselt werden
Wer „Kehrwoche“ sagt, meint meistens zwei verschiedene Dinge.
Die große Kehrwoche betrifft das Außen: Gehweg, Hofeinfahrt, Rinnstein, im Winter Räum- und Streupflicht. Sie geht auf alte württembergische Ortspolizeivorschriften zurück – die Gemeinde überträgt die Reinigung des öffentlichen Gehwegs auf die Anlieger, also auf den Grundstückseigentümer. Der wiederum kann sie vertraglich an die Mieter weitergeben.
Die kleine Kehrwoche betrifft das Innen: Treppenhaus, Podeste, Geländer, Hausflur, Kellergang, oft auch die Waschküche. Sie ist keine Vorschrift der Gemeinde, sondern eine reine Frage des Mietvertrags.
Der Unterschied ist nicht akademisch. Bei der großen Kehrwoche haftet am Ende der Eigentümer, wenn jemand auf dem ungestreuten Gehweg stürzt – auch dann, wenn der Mieter eigentlich dran gewesen wäre. Bei der kleinen Kehrwoche geht es dagegen ausschließlich darum, was im Vertrag steht.
Muss ich überhaupt? Der Zettel allein reicht nicht
Das ist der Punkt, den fast alle falsch einschätzen – Mieter wie Vermieter.
Eine ausgehängte Hausordnung verpflichtet niemanden. Damit die Reinigung der Gemeinschaftsflächen Mieterpflicht ist, muss sie im Mietvertrag vereinbart sein – entweder direkt oder über eine Hausordnung, auf die der Mietvertrag ausdrücklich Bezug nimmt und die dem Vertrag beiliegt. Ein Plan, den jemand nachträglich ins Treppenhaus hängt, ändert an den Pflichten aus dem Vertrag nichts.
Eine süddeutsche Besonderheit gibt es allerdings: Gerichte haben in Einzelfällen eine stillschweigende Vereinbarung anerkannt, weil die kleine und große Kehrwoche hier regional so üblich ist. Verlassen sollte sich darauf niemand – es bleibt eine Einzelfallbetrachtung, und sie ersetzt keine saubere Klausel.
Praktisch heißt das: Wer wissen will, ob er putzen muss, schaut nicht ins Treppenhaus, sondern in den Mietvertrag.
Wenn niemand putzt
Besteht die Pflicht wirksam und wird sie nicht erfüllt, kann der Vermieter abmahnen und die Reinigung im Wiederholungsfall auf Kosten des säumigen Mieters durchführen lassen. Das ist der harte Weg, und er endet regelmäßig vor dem Amtsgericht – mit einer Beweisfrage, die niemand mag: Wer soll belegen, wie sauber ein Treppenhaus an einem Dienstag im März war?
Deshalb landet die Sache in der Praxis fast nie dort. Sie bleibt liegen. Das Treppenhaus wird von Jahr zu Jahr etwas grauer, die Fugen dunkler, der Handlauf klebriger. Und die Stimmung im Haus geht denselben Weg.
Der Ausweg – und die Frage, wer ihn bezahlt
Immer mehr Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen ziehen denselben Schluss: Die Reinigung wird an eine Fachfirma vergeben. Damit ist die Zuständigkeit geklärt, das Ergebnis gleichbleibend, und der Zettel am schwarzen Brett kann weg.
Bei der Kostenfrage gilt es, drei Dinge auseinanderzuhalten:
- Umlagefähig: Beauftragt der Vermieter eine Reinigungsfirma, sind die Kosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV („Gebäudereinigung“) Betriebskosten – vorausgesetzt, der Mietvertrag sieht die Umlage von Betriebskosten überhaupt vor.
- Nicht einseitig: Steht im Mietvertrag die Selbstreinigung, kann der Vermieter nicht im Alleingang auf umlagefähige Fremdreinigung umstellen. Das braucht eine Vertragsänderung, also die Zustimmung der Mieter.
- Keine Doppelbelastung: Wer laut Vertrag dieselbe Fläche selbst putzt, darf dafür nicht zusätzlich mit den Kosten einer Firma belastet werden.
- Wirtschaftlich: Betriebskosten unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Ein Angebot muss dem Umfang der Fläche und dem Intervall standhalten – nicht dem, was am schnellsten unterschrieben war.
In einer Eigentümergemeinschaft ist der Weg meist einfacher: Die WEG beschließt die Vergabe, die Kosten laufen über das Hausgeld. Im klassischen Mietshaus lohnt es sich, die Umstellung sauber zu machen – ein kurzer Nachtrag zum Mietvertrag ist schneller geschrieben als eine Betriebskostenabrechnung verteidigt.
Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Rechtsstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Vertrag fragen Sie bitte Ihre Hausverwaltung oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
Was eine Fachreinigung im Treppenhaus tatsächlich tut
„Treppenhaus putzen“ klingt nach Eimer und Wischmopp. Der Unterschied zwischen einer Kehrwoche und einer Fachreinigung liegt aber weniger im Aufwand als in der Wiederholbarkeit: Es wird jedes Mal dasselbe gemacht, in derselben Reihenfolge, mit farbcodierten Mikrofasersystemen – damit das Tuch vom Sanitärbereich nie auf dem Handlauf landet.
- Stufen, Podeste und Hausflur feucht reinigen – vom obersten Geschoss abwärts, damit keine Fläche zweimal betreten wird
- Handlauf und Geländer wischen: die meistberührte und am seltensten gereinigte Fläche im ganzen Haus
- Lichtschalter, Klingeltableau, Briefkastenanlage und Türgriffe
- Eingangsbereich, Sauberlaufzone und Kellerabgang
- Fensterbänke und Glasflächen im Treppenhaus nach Intervall
- Foto-Protokoll pro Termin: Sie sehen, was wann gemacht wurde – das beendet die Diskussion darüber, ob jemand da war
Was das kostet
Der Preis hängt an drei Größen: Anzahl der Wohneinheiten, Geschosse und Intervall. Bei uns beginnt die regelmäßige Treppenhausreinigung im Basispaket bei 399 Euro im Monat für bis zu vier Wohneinheiten bei wöchentlicher Reinigung. Größere Objekte, mehrere Aufgänge oder zusätzliche Flächen wie Tiefgarage und Außenanlagen rechnen wir nach Aufmaß – nicht nach Gefühl.
Alle Leistungen, Intervalle und Pakete stehen im Detail auf unserer Seite zur Treppenhausreinigung und Kehrwoche.
Häufige Fragen zur Kehrwoche
Ist die Kehrwoche gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Die Reinigung des Treppenhauses ist Mieterpflicht nur dann, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist – direkt oder über eine Hausordnung, auf die der Vertrag Bezug nimmt. Die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus kann dagegen von der Gemeinde auf den Eigentümer übertragen sein.
Reicht ein ausgehängter Putzplan im Hausflur?
Nein. Ein nachträglich ausgehängter Plan begründet keine Pflicht. Maßgeblich ist der Mietvertrag.
Kann mein Vermieter die Kehrwoche einfach abschaffen und mir die Firma in Rechnung stellen?
Nicht einseitig. Steht die Selbstreinigung im Vertrag, ist für die Umstellung auf umlagefähige Fremdreinigung eine Vertragsänderung nötig.
Sind die Kosten einer Reinigungsfirma umlagefähig?
Ja, als Kosten der Gebäudereinigung nach § 2 Nr. 9 BetrKV – sofern der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vorsieht und dieselbe Fläche nicht zugleich vom Mieter selbst zu reinigen ist.
Wer haftet, wenn im Winter niemand streut?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt zunächst beim Eigentümer. Er kann sie vertraglich weitergeben, muss die Erfüllung dann aber überwachen. Die Haftung verschwindet durch die Weitergabe nicht.
Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?
In Wohnanlagen ist einmal wöchentlich der übliche Takt. Bei starker Frequenz, Erdgeschosslage an der Straße oder gewerblicher Nutzung im Haus sind zwei Termine pro Woche sinnvoll.
Reinigen Sie auch außerhalb von Bietigheim-Bissingen?
Ja. Wir arbeiten in Bietigheim-Bissingen und im Umkreis – unter anderem in Ludwigsburg, Besigheim, Sachsenheim, Vaihingen an der Enz, Markgröningen, Tamm, Asperg, Kornwestheim und Freiberg am Neckar.
Den Zettel abhängen
Eine Hausgemeinschaft funktioniert nicht besser, weil ein Plan an der Wand hängt. Sie funktioniert besser, wenn niemand mehr darüber nachdenken muss.
Wenn Sie ein Objekt haben, in dem die Kehrwoche seit Jahren für schlechte Stimmung sorgt: Wir sehen es uns vor Ort an, nehmen Fläche und Geschosse auf und sagen Ihnen, was es kostet – ohne dass Sie sich zu etwas verpflichten.
Telefon: 07141 4932096 · [email protected]

